DigiCert Verified Mark Certificate
Das Verified Mark Certificate (VMC) von DigiCert ermöglicht es einer Organisation, ihr geschütztes Logo* neben dem Absenderfeld in der mobilen Ansicht der wichtigsten E-Mail-Clients anzuzeigen. Noch bevor der Empfänger die E-Mail-Nachricht öffnet ist das Logo Ihrer Organisation zusehen.
Der Einsatz eines Verified Mark Certificates erfordert die Aktivierung der Standardmethode zur E-Mail-Authentifizierung DMARC auf Ihrem Mailserver, so dass es auch dazu beiträgt, sowohl Ihre Organisation und ihre Kunden vor Phishing- und Spoofing-Angriffen zu schützen.
*Das anzuzeigende Firmenlogo muss vor der Beantragung als Marke eingetragen sein.
Preise für nicht im Zertifikatspreis enthaltene Domains
Produkt | Typ | Jahr(e) | Preis |
DigiCert Verified Mark Certificate | ev | 1 Jahr | 854,93 € |
zusätzliche Domain | ev | 1 Jahr | 426,93 € |
MERKMALE
- Certificate Authority: DigiCert
- Sitz der CA: USA
- Validierungstyp: Extended Validation
- Ausstellungszeitraum*: 1-10 Werktage
- Garantiesumme: $ 1.500.000
- Root-Zertifikat: DigiCert Global Root G2
- Anzahl maximaler SAN: 100
VORTEILE
VALIDIERUNGSGUIDELINE DigiCert Verified Mark Certificate
1. Domain Authentifizierung
A) Der Domainname ist ein voll qualifizierter Domain Name (FQDN)
WICHTIG: Nicht registrierte Namenserweiterungen oder Abkürzungen sind nicht erlaubt
C) Der zu zertifizierende Domainname ist bei einem Anbieter registriert, der bei einer der folgenden Organisationen gelistet ist:
- ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) gTLDs (generische Top Level Domains): Für nicht länderbezogene Top Level Domains, z.B. .com, .net, .org, .biz
- IANA (Internet Assigned Numbers Authority) ccTLDs (country-code Top Level Domains): Für länderbezogene Top Level Domains, z.B. .de, .uk, .au, .cn
2. Organisationsvalidierung
- Bei in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen / Vereinen / Genossenschaften
- Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
- Bei nicht ins Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften
- Gewerbeschein, ausgestellt auf den Inhaber
- Hier kann das Zertifikat nicht auf die Unternehmung sondern nur auf den Vor- und Nachnamen des Inhabers ausgestellt werden (Voraussetzung ist ein Eintrag bei www.upik.de)
- Gewerbeschein ist auf einen Phantasienamen ausgestellt
- Hier kann das Zertifikat auch auf den Firmen-Phantasienamen oder einen Markennamen ausgestellt werden (Voraussetzung ist ein Eintrag bei www.upik.de)
- Gewerbeschein, ausgestellt auf den Inhaber
- Öffentliche Einrichtungen
- Für eine schnelle Validierung ist ein Eintrag bei www.upik.de hilfreich. Andernfalls wird ein Rechercheteam von Digicert eingesetzt.
- Sonstige
- Markenbescheinigung / -urkunde (nur für Trading as oder Doing Business as)
- Gründungsurkunde bzw. Gründungszertifikat
- Unternehmens-, Verkaufs-, Wiederverkaufs- bzw. Handelslizenz
- Statuten oder Partnerschaftspapiere
- Nachweis der Registrierung des Handelsnamens oder des angenommenen Namens bzw. der Firma; Bescheinigung über einen fiktiven Namen
A) Für Organisationen mit Sitz in Deutschland existiert ein Eintrag in einer der folgenden Telefondatenbanken:
- ein Dun & Bradstreet (D&B) Bericht gesendet werden oder
- die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführten Datenbank für das jeweilige Land nachgewiesen werden können
A) Das Unternehmen existiert länger als 3 Jahre und ist entweder
- im Handelsregister eingetragen oder
- die Geschäftstätigkeit kann bestätigt werden durch:
- ein Bank-Institut, bei dem Unternehmen ein gültiges Bankkonto besitzt
- einen Professional Opinion Letter bei Symantec oder Legal Letter bei Comodo, unterzeichnet von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation
5. Bestätigung der Geschäftsadresse
A) Die Adresse des Zertifikatsinhabers ist als gültige Geschäftsanschrift im Handelsregister des Unternehmens oder Tochterunternehmens hinterlegt.
B) Die Adresse ist eine physikalische Adresse und keine Postfachanschrift
C) Die Adresse kann durch folgende Instanzen bestätigt werden:
- Handeslregister (staatliches Register zur Unternehmensregistrierung)
- Gültiger Dun & Bradstreet Report
- Global Authentication and Verification Report
- Professional Opinion Letter, unterzeichnet von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation
6. Bestätigung der Telefonnummer durch einen unabhängigen Dritten
A) Die Telefonnummer ist auf das Unternehmen registriert und in der bereits verifizierten Geschäftsanschrift enthalten.
B) Die Telefonnummer des Unternehmens ist entweder in einer der folgenden Telefondatenbanken eingetragen:
- Für in Deutschland ansässige Organisationen:
- Für außerhalb von Deutschland ansässige Organisationen:
- Dun & Bradstreet Report
- unter www.numberway.com aufgeführte Datenbanken für das jeweilige Land
- oder die Organisation reicht einen Professional Opinion Letter ein, der von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation unterzeichnet wurde oder einen Legal Letter bei Comodo
WICHTIG: Telefonrechnungen können nicht für die Validierung der Telefonnummer herangezogen werden.
7. Überprüfung der Anstellung und Berechtigung des Hauptansprechpartners
A) Der Hauptansprechpartner, welcher das EV-Zertifikat beantragt, ist im Unternehmen angestellt
B) Der Hauptansprechpartner ist autorisiert, ein EV-Zertifikat im Namen des Unternehmens zu administrieren
C) Das Anstellungsverhältnis wird wie folgt verifiziert:
- Der Hauptansprechpartner ist als Gesellschafter oder Geschäftsführer in einem der folgenden Dokumente angegeben:
- Handelsregister
- gültiger Dun & Bradstreet Report
- gültiger Global Authentication and Verification Report
- Bestätigung des Anstellungsverhältnisses des Hauptansprechpartners durch die Personalabteilung der Organisation
- Mit einem Professional Opinion Letter, der von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation unterzeichnet wurde
- Der Hauptansprechpartner wurde von seinem Vorgesetzten befugt, ein EV-Zertifikat im Namen des Unternehmens zu erwerben
- die Bestätigung des Vorgesetzten erfolgt, wenn dieser im Handelsregister eingetragen ist oder die Personalabteilung den Titel / die Position bestätigt
- Position des Vorgesetzten = Direktor / Abteilungsleiter oder höher (VP, Officer, CEO, CIO, COO, etc.)
- Zusätzlich wird die Autorisierung im EV-Vertrag bestätigt
- Falls der Vorgesetzte nicht die geforderte Position im Unternehmen besetzt, kann ein Vorgesetzter mit entsprechendem Titel oder auch die Personalabteilung die Autorisierung übernehmen