SwissSign SSL Gold EV Multidomain, 11-20 Domains
Höchster Vertrauens- und Sicherheitsstandard: Bei diesem Produkt wird die Identität gemäß Extended-Validation (EV) geprüft. Dies umfasst Domain, Antragsteller und Organisation.
Vom Wettbewerb abheben mit dem SwissSign Seal: Bei diesem EV-Zertifikat ist darüber das SwissSign Seal inbegriffen, wodurch Sie sich noch mehr vom Wettbewerb abheben können.
MERKMALE
- Certificate Authority: SwissSign
- Sitz der CA: Schweiz
- Validierungstyp: Extended Validation
- Ausstellungszeitraum*: 1-10 Werktage
- Garantiesumme: CHF 100.000
- verfügbare Verschlüsselungsalgorithmen: RSA (2048 oder 4096 Bit)
- Root-Zertifikat: SwissSign Gold CA - G2
- Signatur Hashalgorithmus: SHA256 RSA
- CSR: eigenes CSR
- Anzahl maximaler SAN: 20
- Anzahl SAN inklusive: 19
VORTEILE
BROWSERABDECKUNG AB:
VALIDIERUNGSGUIDELINE SWISSSIGN GOLD EV MULTIDOMAIN
1. Domain Authentifizierung
A) Der Domainname ist ein voll qualifizierter Domain Name (FQDN)
WICHTIG: Nicht registrierte Namenserweiterungen oder Abkürzungen sind nicht erlaubt
F) Der zu zertifizierende Domainname ist bei einem Anbieter registriert, der bei einer der folgenden Organisationen gelistet ist:
- ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) gTLDs (generische Top Level Domains): Für nicht länderbezogene Top Level Domains, z.B. .com, .net, .org, .biz
- IANA (Internet Assigned Numbers Authority) ccTLDs (country-code Top Level Domains): Für länderbezogene Top Level Domains, z.B. .de, .uk, .au, .cn
- Kein neuer Top-Level Domänenname (gTLD) wie .name, .sex, .group etc. ist zugelassen, nur Subdomänen dieser neuen gTLDs
2. Organisationsvalidierung
- Bei ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen / Vereinen
- Sieht SwissSign eigenständig im Handelsregisterauszug nach (kein HR-Auszug notwendig)
- Verantwortliche der Organisation müssen gemäß Handelsregister unterschrieben haben. Bei Unterschrift zu zweien sind 2 Unterschriften notwendig
- Vereine ohne Eintrag in ein Register erhalten kein EV-Zertifikat
- Behörden
- Glaubhaftmachung nach Rücksprache, ggfs. durch ein Organigramm, Behördenverzeichnis etc.
- Sonstige Unternehmungen, Anwaltskanzleien etc.
- Umsatzsteuer-ID Nachweis (Mitteilung durch das Finanzamt der Steuernummer)
- Stromrechnung, Kreditkartenabrechnung nach Rücksprache mit dem Support
- im Handelsregister eingetragen oder
- die Geschäftstätigkeit kann bestätigt werden durch:
- ein Kreditinstitut, bei dem das Unternehmen ein gültiges Bankkonto besitzt (direkte Bestätigung durch das Kreditinstitut und nicht durch den Antragsteller) oder
- einem Bestätigungsschreiben ähnlich einem Professional Opinion Letter bei Symantec oder Legal Letter bei Comodo, unterzeichnet von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation
4. Bestätigung der Geschäftsadresse
A) Die Adresse des Zertifikatsinhabers ist als gültige Geschäftsanschrift im Handelsregister des Unternehmens oder Tochterunternehmens hinterlegt
B) Die Adresse ist eine physikalische Adresse und keine Postanschrift
C) Die Adresse kann durch folgende Instanzen bestätigt werden:
- Handelsregister (staatliches Register zur Unternehmensregistrierung)
- Telefonbuch
5. Überprüfung der Anstellung und Berechtigung des Hauptansprechpartners
A) Der Hauptansprechpartner ist durch gehörige Unterschriften der Organisation gemäß Handelsregister auf dem Antragsformular autorisiert, ein EV-Zertifikat im Namen des Unternehmens zu administrieren
B) Das Anstellungsverhältnis wird wie folgt verifiziert:
- Der Hauptansprechpartner ist als Gesellschafter oder Geschäftsführer in einem der folgenden Dokumente angegeben:
- Handelsregister
- Bestätigung des Anstellungsverhältnisses des Hauptansprechpartners durch die Personalabteilung der Organisation
- Der Hauptansprechpartner wurde von seinem Vorgesetzten befugt, ein EV-Zertifikat im Namen des Unternehmens zu erwerben
- Die Bestätigung des Vorgesetzten erfolgt, wenn dieser im Handelsregister eingetragen ist oder die Personalabteilung den Titel / die Position bestätigt
- Position des Vorgesetzten = Direktor / Abteilungsleiter oder höher (VP, Officer, CEO, CIO, COO etc.)
- Zusätzlich wird die Autorisierung im EV-Vertrag bestätigt
- Falls der Vorgesetzte nicht die geforderte Position im Unternehmen besetzt, kann ein Vorgesetzter mit entsprechendem Titel oder auch die Personalabteilung die Autorisierung übernehmen
Der Hauptansprechpartner des Zertifikats muss den EV-Vertrag unterzeichnen und entweder bei der Bestellung hochladen oder nachträglich per Fax oder E-Mail an support@psw.net senden.
Unterschrift der Verantwortlichen der Organisation gemäß Handelsregister. Bei Unterschrift zu zweien sind auch zwei Unterschriften gefordert.
Alle unterzeichnenden Personen haben eine Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses beigefügt, die sowohl das Foto als auch die Unterschrift zeigt. Es befinden sich keine handschriftlichen Ergänzungen auf dem Antrag außer den Unterschriften.
Alle Dokumentationen sollten in Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
WICHTIG: Die Unterlagen müssen per Post an SwissSign gesendet werden:
SwissSign AG
Fulfillmentcenter
Postfach 2259
CH 6010 Kriens 2