
GlobalSign ExtendedSSL
Extended Validation Zertifikate sind der neue SSL-Standard, da sie den höchsten Schutz für Unternehmenswebseiten bieten.
Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Bildungswesen sowie Behörden setzen EV-Zertifikate ebenso ein wie große Unternehmen aller Branchen und Finanzinstitute.
Die Ausstellung des Zertifikats erfolgt innerhalb von 3-10 Geschäftstagen nach erfolgreicher Überprüfung der Domain, nach telefonischer Validierung der Organisation und nach Überprüfung verschiedener Business-Dokumente.
Achtung: Bei Zertifikaten, deren Laufzeit über einem Jahr liegt, erhalten Sie ein fortlaufendes Paket bestehend aus mehreren Zertifikaten.
MERKMALE
- Certificate Authority: GlobalSign
- Sitz der CA: Japan
- Validierungstyp: Extended Validation
- Ausstellungszeitraum*: 1-10 Werktage
- Garantiesumme: $ 1.500.000
- verfügbare Verschlüsselungsalgorithmen: ECC , RSA
- Root-Zertifikat: GlobalSign Root CA - R3
- Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
- CSR: eigenes CSR
VORTEILE
BROWSERABDECKUNG AB:
VALIDIERUNGSGUIDELINE GLOBALSIGN EXTENDED SSL
1. Domain Authentifizierung
A) Der Domainname ist ein voll qualifizierter Domain Name (FQDN)
WICHTIG: Nicht registrierte Namenserweiterungen oder Abkürzungen sind nicht erlaubt
C) Der zu zertifizierende Domainname ist bei einem Anbieter registriert, der bei einer der folgenden Organisationen gelistet ist:
- ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) gTLDs (generische Top Level Domains): Für nicht länderbezogene Top Level Domains, z.B. .com, .net, .org, .biz
- IANA (Internet Assigned Numbers Authority) ccTLDs (country-code Top Level Domains): Für länderbezogene Top Level Domains, z.B. .de, .uk, .au, .cn
D) Es existiert eine funktionierende E-Mail-Adresse, die innerhalb der zu zertifizierenden Domain liegt und wie folgt beginnt:
- admin@
- administrator@
- hostmaster@
- postmaster@
- webmaster@
2. Organisationsvalidierung
A) Die Organisation ist ein aktives Unternehmen
B) Es liegt eines der folgenden Dokumente zur Validierung der Organisation vor:
- Bei in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen / Vereinen / Genossenschaften
- Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug / Genossenschaftsregisterauszug
A) Für Organisationen mit Sitz in Deutschland existiert ein Eintrag in einer der folgenden Telefondatenbank:
- ein Dun & Bradstreet (D&B) Bericht gesendet werden oder
- die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführten Datenbank für das jeweilige Land nachgewiesen werden können
- im Handelsregister eingetragen oder
- die Geschäftstätigkeit kann bestätigt werden durch:
- ein Kreditinstitut, bei dem das Unternehmen ein gültiges Bankkonto besitzt, oder
- einen Professional Opinion Letter, unterzeichnet von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation
5. Bestätigung der Geschäftsadresse
A) Die Adresse des Zertifikatsinhabers ist als gültige Geschäftsanschrift im Handelsregister des Unternehmens oder Tochterunternehmens hinterlegt
B) Die Adresse ist eine physikalische Adresse und keine Postanschrift
C) Die Adresse kann durch folgende Instanzen bestätigt werden:
- Handelsregister (staatliches Register zur Unternehmensregistrierung)
- gültiger Dun & Bradstreet (D&B) Report
6. Bestätigung der Telefonnummer durch einen unabhängigen Dritten
A) Die Telefonnummer ist auf das Unternehmen registriert und ind er bereits verifizierten Geschäftsanschrift enthalten
B) Die Telefonnummer des Unternehmens ist in einer der folgenden Telefondatenbanken eingetragen:
- für in Deutschland ansässige Organisationen:
- für außerhalb von Deutschland ansässige Organisationen:
- Dun & Bradstreet (D&B) Report
- eine unter www.numberway.com aufgeführte Datenbank für das Land der antragstellenden Organisation oder
- ein Professional Opinion Letter, der von einem Rechtsanwalt oder Notar aus dem Land der antragstellenden Organisation unterzeichnet wurde
WICHTIG: Telefonrechnungen können nicht für die Validierung der Telefonnummer herangezogen werden!
7. Überprüfung der Anstellung und Berechtigung des Hauptansprechpartners
A) Der Hauptansprechpartner, welcher das EV-Zertifikat beantragt hat, ist im Unternehmen angestellt
B) Der Hauptansprechpartner ist autorisiert, ein EV-Zertifikat im Namen des Unternehmens zu administrieren
C) Die Personalabteilung der Organisation bestätigt das Anstellungsverhältnis des Hauptansprechpartners
D) Der Hauptansprechpartner des Zertifikats muss den EV-Vertrag unterzeichnen und entweder bei der Bestellung oder nachträglich per Fax oder E-Mail an support@psw.net senden