
Digicert DocSign Organization (5000)
Das DigiCert DocSign Organization ermöglicht Ihnen das sichere Signieren von Dokumenten mit maximal 5000 Signaturen im Jahr und eignet sich für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmensformen. Mit dem Zertifikat können Sie direkt in der jeweiligen Software signieren, in der Sie das Dokument geöffnet haben. Von Adobe Acrobat, MS Office oder OpenOffice: Die Einsatzmöglichkeiten des DigiCert DocSign Organization Zertifikats sind sehr vielseitig, sodass Sie zum Signieren keine weitere Software benötigen.
Sie erhalten Ihr Zertifikat nach dem Kauf auf einem separaten Token per Post. Das Signieren ist ausschließlich mit dem Token möglich, sodass Sie mit einer 2-Faktor-Authentifizierung geschützt sind. Zusätzlich ist der Token mit einem Passwort versehen – auch bei Verlust oder Diebstahl des Tokens ist dadurch Ihre Authentizität geschützt.
Sichern Sie sich Ihr DigiCert DocSign Organization Zertifikat von DigiCert jetzt bei der PSW GROUP und profitieren Sie jetzt von einer 30 Tage Geld-zurück-Garantie!
MERKMALE
- Certificate Authority: DigiCert
- Sitz der CA: USA
- Validierungstyp: Organization Validation
- Ausstellungszeitraum*: 2-5 Werktage, zusätzlich Versand Token
- Root-Zertifikat: DigiCert Assured ID Root CA
- Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
- Anzahl Signaturen: 5000 Signaturen
- Art der Signatur: Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Anzahl USB-Token: 1
* nach erfolgreicher Prüfung Ihres Auftrags
VORTEILE
Hardware Token
30 Tage Geld-zurück-Garantie
Nutzung für Geschäftspersonen
2-Faktor Authentifizierung
Adobe© Approved Trusted List (AATL)
Signieren mit USB-Token
VALIDIERUNGSGUIDELINE DIGICERT DOCSIGN ORGANIZATION (5000)
1. Identitätsvalidierung
A) Für die Validierung wird eine Kopie der Vorderseite des aktuell gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses benötigt. (ggf. Bestätigung und Validierungsanruf)
2. Organisationsvalidierung
A) Für die Validierung der Organisation liegt eines der folgenden Dokumente vor:
- bei in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen / Vereinen
- Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug
3. Die Telefonnummer der Organisation kann wie folgt nachgewiesen werden:
A) Für Organisationen mit Sitz in Deutschland existiert ein Eintrag in einer der folgenden Telefondatenbanken:
B) Für Organisationen mit Sitz außerhalb von Deutschland muss entweder:
- ein Dun & Bradstreet (D&B) Bericht gesendet werden oder
- die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführten Datenbank für das jeweilige Land nachgewiesen werden können