
Digicert DocSign Organization (2000)
Dokumente wie Rechnungen oder Verträge beinhalten besonders sensible Informationen. Dementsprechend ist es von großer Bedeutung, ihre Dokumente sicher zu signieren. Mit dem Zertifikat DigiCert DocSign Organization können Sie wichtige Dokumente sicher signieren – von jedem beliebigen Ort. Mit dem Zertifikat schützen Sie die Integrität und Vertrauenswürdigkeit Ihrer Unterschrift und können im Jahr 2000 Unterschriften vornehmen. Das DigiCert DocSign Organization richtet sich an alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmensformen.
Die Document Signing-Zertifikate von DigiCert werden gemäß Industriestandard mit der 2-Faktor-Authentifizierung betrieben. Das Herunterladen des Zertifikates ist über einen USB-Token möglich, den Sie nach dem Kauf von DigiCert per Post zugesendet bekommen. Das Signieren der Dokumente kann anschließend mit dem Token vorgenommen werden. Bei DigiCert DocSign Organization handelt es sich um ein OV-Zertifikat, das ohne Einsatz von zusätzlicher Software direkt zum Signieren verwendet werden kann.
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MERKMALE
- Certificate Authority: DigiCert
- Sitz der CA: USA
- Validierungstyp: Organization Validation
- Ausstellungszeitraum*: 2-5 Werktage, zusätzlich Versand Token
- Root-Zertifikat: DigiCert Assured ID Root CA
- Signatur Hashalgorithmus: SHA-2
- Anzahl Signaturen: 2000 Signaturen
- Art der Signatur: Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Anzahl USB-Token: 1
* nach erfolgreicher Prüfung Ihres Auftrags
VORTEILE
Hardware Token
30 Tage Geld-zurück-Garantie
Nutzung für Geschäftspersonen
2-Faktor Authentifizierung
Adobe© Approved Trusted List (AATL)
Signieren mit USB-Token
VALIDIERUNGSGUIDELINE DIGICERT DOCSIGN ORGANIZATION (2000)
1. Identitätsvalidierung
A) Für die Validierung wird eine Kopie der Vorderseite des aktuell gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses benötigt. (ggf. Bestätigung und Validierungsanruf)
2. Organisationsvalidierung
A) Für die Validierung der Organisation liegt eines der folgenden Dokumente vor:
- bei in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen / Vereinen
- Handelsregisterauszug / Vereinsregisterauszug
3. Die Telefonnummer der Organisation kann wie folgt nachgewiesen werden:
A) Für Organisationen mit Sitz in Deutschland existiert ein Eintrag in einer der folgenden Telefondatenbanken:
B) Für Organisationen mit Sitz außerhalb von Deutschland muss entweder:
- ein Dun & Bradstreet (D&B) Bericht gesendet werden oder
- die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführten Datenbank für das jeweilige Land nachgewiesen werden können